ABNAHME DURCH DIE INTEG GMBH

WENN DAS ZIEL IN SICHT IST

Die Abnahme einer Bauleistung erfolgt nach deren Fertigstellung oder im Rahmen einer sogenannten Teil-Abnahme während der Bauphase. Während einer gemeinsamen Begehung findet neben der Abnahme auch die Übergabe der Anlage statt.

Im Anschluss an eine solche Abnahme beginnt die Zeit der Gewährleistung, die je nach vertraglicher Grundlage und den verbauten Produkten mit unterschiedlichen Zeiten versehen ist.

Bei der VOB-Abnahme handelt es sich um eine bauübliche Form der Abnahme im Zusammenspiel zwischen Auftraggeber und Handwerker, abweichend davon gibt es die BGB-Abnahme die auf geringfügig anderen Regeln beruht.

Wird eine behördliche Abnahme gefordert, kommen oft Sachverständige hinzu, die als externe Gutachter die Anlage auf Funktion, Wirksamkeit und Übereinstimmung mit den Vorgaben und Richtlinien überprüfen. In den allermeisten Fällen ist die Abnahme eine reine Formsache und erfolgt zeitnah nach Fertigstellung der handwerklichen Arbeit. Sie endet mit der Einweisung in die neu installierte Anlage.

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